Radsport News

Ab wann darf auch in Bikeparks u. Ä. wieder gefahren werden?

Die Benutzung von Pumptracks und ähnlichen Anlagen ist mit Wegfall des Sportstättenbenutzungsverbots ab 1. Mai möglich, Sicherheitsabstände gemäß Verhaltensregeln Radsport sind einzuhalten. Aufrechte Sperren durch Gemeinden oder Länder müssen jedoch berücksichtigt werden.

Die Bikeparks sollten mit Einhaltung der gültigen Sicherheitsabstände ab 15. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen. Zu beachten wird nach derzeitigem Stand sein, dass sich in einem Trainingsareal maximal 10 Personen gleichzeitig befinden und die jeweiligen Si-Abstände und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Der ÖRV erarbeitet dafür in Zusammenarbeit mit Betreibern (NÖ-Tourismus, Elements Outdoorsports, etc.) bereits Verhaltensregeln und wird diese, vorausgesetzt der Genehmigung durch das Sport- bzw. Gesundheitsministerium veröffentlichen

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