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Impulsförderung für Vereine durch das Sportministerium

Aufgrund von verfügbaren Restmitteln 2016 hat das Sportministerium eine rückwirkende Vereinsförderinitiative im Wege des BSFF gestartet.

Dabei können Vereine erstmals direkt und damit in Abweichung vom bisherigen Verbandsantragsprinzip in der Bundes-Sportförderung für im Jahr 2016 gesetzte Aktivitäten im Bereich  NACHWUCHSARBEIT IN SPORTVEREINEN eine Impulsförderung für Personalkosten, aber auch andere Kosten in Höhe von bis zu 5.000 € je Verein beantragen.

Voraussetzung ist, dass für die geförderte Maßnahme bisher keine andere öffentliche Förderung beantragt oder erhalten wurde. Es stehen insgesamt 950.000 € dafür zur Verfügung. Dem Vernehmen nach gilt das Prinzip „first come, first serve". Bei Eintreffen von Anträgen nach dem 31.01.2017 ist der Poststempel ausschlaggebend.

Info Antragstellung (PDF-File)

Formular Antragstellung (PDF-File)

 

 

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