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Reglementänderung ÖRV-Wettfahrbestimmungen Art. 1.13.18 (Scheibenbremsen) per 01/07/2018

Per 1. Juli 2018 wurde vom Weltradsportverband Union Cycliste Internationale die 3jährige Probephase hinsichtlich der Verwendung von Scheibenbremsen im Straßenrennsport (und BMX-Sport) beendet und die Benützung freigegeben. Somit war der Artikel 1.13.18 der ÖRV-Wettfahrbestimmungen dahingehend zu adaptieren.

 

1.13.18     Freilauf, Gangschaltung und Bremsen sind beim Training und bei Wettkämpfen auf der Bahn verboten.

                Scheibenbremsen sind im Querfeldeinsport bei Training und Rennen erlaubt
                Scheibenbremsen sind im MTB-Sport bei Training und Rennen erlaubt.
                Scheibenbremsen sind im Straßenrennsport (Straßenrennen und Einzelzeitfahren) bei Training und Rennen erlaubt.
                Scheibenbremsen sind im BMX-Sport bei Training und Rennen erlaubt.
                Scheibenbremsen sind im Trial-Sport bei Training und Rennen erlaubt.

               Im Straßenrennsport und im Querfeldeinsport ist die Verwendung eines starren Antriebes untersagt: das Bremssystem muss auf
               beide Räder wirken.

 

 

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