Updates durch den ÖRV erfolgen immer in den Tagen nach Veröffentlichung der Verordnungen der Bundesregierung und der Beurteilung und Umsetzung für den Radsport im ÖRV.
Klarstellung: Training in Kleingruppen mit Kindern/Jugendlichen möglich
Seitens des Gesundheitsministeriums erfolgte eine Klarstellung hinsichtlich des Trainings mit Kindern/Minderjährigen (unter 18 Jahre), für die Aufsichtspflicht besteht. Demnach ist die Verordnung so zu interpretieren, dass zu maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten weitere maximal 6 Kinder bzw. Minderjährige, für die Aufsichtspflicht besteht, gezählt werden können. Dabei ist es nicht relevant aus wieviel verschiedenen Haushalten diese Kinder bzw. Minderjährige kommen.
In der aktuellen Verordnung ist diese Regelung unter § 13 Abs. 3 Z 10 wieder zu finden. Demnach ist z.B. ein Outdoor-Einzeltraining mit TrainerIn oder das Training mit einem/einer TrainerIn und sechs Kindern aus unterschiedlichen Haushalten möglich. Es muss jederzeit 1m Abstand gehalten werden und es dürfen ausschließlich Sportarten ausgeübt werden, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu keinem Körperkontakt (ausgenommen Sicherungs- und Hilfeleistung) kommt.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden.
PDF-Download - ÖRV-Richtlinien
Weitere nützliche Links:
NPO-Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen (und deren Beteiligungsorganisationen):
www.npo-fonds.at
Sozial- und Gesundheitsministerium:
Aktuelle Maßnahmen - https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
Rechtliches - https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html
Sportministerium:
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Häufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html
Sport-Austria/Bundessportorganisation:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/