Update Reglement Amateurkategorie - SPAU 22/03/2018

In der Sitzung des ÖRV-Sportausschusses vom 22/03/2018 wurden die Übertrittsbestimmungen hinsichtlich der Kategorie Amateure wie folgt ergänzt bzw. festgelegt:

ÖRV-Wettfahrbestimmungen:

1.2.08    ...   U23-Fahrer, welche nach mindestens 4 bestrittenen Rennen der aktuellen ÖRV-Rad-Bundesliga im letzten 1/5 der Gesamt-Einzelwertung platziert sind, können einen Antrag an den ÖRV-Sportausschuss um Startberechtigung bei Amateurrennen stellen.

1.2.10    Amateure
Diese Kategorie umfasst österreichische Fahrer im Alter von 19 Jahren und älter. Für den Start ausländischer Fahrer in der Amateurkategorie gelten die ÖRV-Wettfahrbestimmungen, Punkt 10.1.01 sinngemäß.
...
e)    Ist bei einer nationalen Radsportveranstaltung kein eigenes Rennen für „Amateure“ ausgeschrieben, so können Fahrer dieser Kategorie mit einer Ausnahmegenehmigung des ÖRV-Sportausschusses (Antrag an den SPAU mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Renneinsatz) ab 01/08 der betreffenden Saison auch bei Straßenrennen der Kategorie Elite/U23 an den Start gehen.

1.2.11    Übertrittsbestimmungen:
a)    Ein Übertritt aus der Kategorie „Amateure“ in die Kategorie „Elite (ME)“ bzw. „U23 (MU)“ während des Sportjahres ist möglich. Bis zum Ende des Sportjahres ist dann ein Start nur mehr in der Kategorie Elite/U23 möglich.

b)    Ein Übertritt aus der Kategorie „Elite (ME)“ bzw. „U23 (MU)“ in die. Kategorie „Amateure“ ist erst ab 01/07 der Folgesaison des aktuellen Sportjahres möglich. Ausgenommen davon sind Fahrer, welche im letzten Fünftel der abschließenden ÖRV-Rad-Bundesliga-Einzelwertung gelistet sind. Diese sind bereits ab 01/01 der Folgesaison in der Kategorie Amateure startberechtigt. In Ausnahmefällen kann der ÖRV-Sportausschuss nach erfolgtem Antrag eine sofortige Startgenehmigung aussprechen. Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Platzierung im letzten 1/5 der aktuellen Rad-Bundesliga-Einzelwertung nach mindestens 4 bestrittenen Rad-Bundesliga-Rennen.