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Sporthilfe-Anträge nur noch bis 30/10/2015

Am 30. Oktober, 24 h, endet die Antragsfrist für Sommersportlerinnen, also all jene, welche ihren Sport weder auf Schnee noch auf Eis ausüben. Der Antrag ist jährlich zu erneuern, wenn ein Athlet/eine Athletin die Möglichkeit auf Förderung durch die Österreichische Sporthilfe haben möchte und die Kriterien erfüllt.

Die Evaluierungskommission behandelt die eingelangten Anträge anhand der aktuell gültigen Förderungskriterien.

Sie besteht aus Vertretern der Österreichischen Sporthilfe, des Österreichischen Olympischen und Paralympischen Comités, Sport im Heer, dem zuständigen Bundesministerium für Sport, sowie der Bundes-Sportorganisation.

Bei Fragen wenden Sie sich an Rastislav Pomsahar, den Leiter des Förderwesens, unter 01 / 799 40 80-8402.

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  • Die Antragstellung für Sommersport ist bis 30. Oktober, 24 Uhr nur über das Formular auf der Landingpage der Österr. Sporthilfe möglich.
  • Bitte füllen Sie alle dafür notwendigen Felder aus und berücksichtigen Sie die Hinweise.
  • Der Antrag wird abschließend mit Betätigung der Schaltfläche "Jetzt kostenlos registrieren" abgeschickt.
  • Findet der Hauptwettkampf nach Ablauf der Frist statt, sind die Felder Platzierung, Teilnehmer und Nationen jeweils mit 999 auszufüllen und das Ergebnis schnellstmöglich nachzureichen.

http://www.sporthilfe.at/foerdern/fuer-athleten/individualfoerderung/antragsstellung.html

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