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Datenschutz-Grundverordnung 2018

Mit 25.05.2018 tritt auch in Österreich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, von der jeder betroffen ist, der personenbezogene Daten speichert oder verarbeitet. Dies trifft auch auf Vereine und Landes-Radsportverbände zu, die die Daten ihrer Mitglieder dokumentieren, speichern und allenfalls anderen zur Verfügung stellen.

Die Bestimmungen der DSGVO lösen das Datenverarbeitungsregister ab, das bedeutet, dass die Vereine keine DVR-Nummer mehr beantragen oder diese bekannt geben müssen.

Allerdings kommt auf alle Vereine ein erheblicher Arbeitsaufwand zu, um den Bestimmungen der DSGVO zu entsprechen. Sowohl die BSO als auch die Dachverbände haben sich als Serviceleistung für die Vereine intensiv mit der Thematik beschäftigt und geben diesbezüglich gerne Auskunft. Hiemit wollen wir alle Radsportvereine darüber informieren, welche Schritte unbedingt zu unternehmen sind und haben alle wichtigen Unterlagen auf unserer Homepage zum Download bereitgestellt.

https://www.radsportverband.at/index.php/oerv-downloads/dsvgo-2018

Weiterführende Unterlagen gibt es auch auf der Website der Österreichischen Bundes-Sportorganisation unter

http://www.bso.or.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/information-und-download/rechtsinformationen/datenschutzgrundverordnung/

 

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