Kurzfassung der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für den Radsport in Ö (Stand 1.Okt. 2022): [Download PDF-Datei, 213kb]
Diese Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen für den Radsport auf Straßen, Wegen und im Gelände ist bewußt auf eine Seite gekürzt und minimiert, um im Schaukasten des Vereins, auch anderen die Möglichkeit zu geben die wichtigsten Bestimmungen zu lesen.
Bitte immer die kompletten und jeweils aktuell gültigen Bestimmungen der StVO unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336 checken und beachten!
Standpunkt ÖRV zur Frage der Definition Rennfahrrad gemäß StVO:
Die Bestimmungen des § 66, Abs. 2 StVO - Fahrradverordnung, wonach ein Rennfahrrad unter 12kg wiegen muß und der äußere Felgendurchmesser mindestens 630mm aufweisen muss sind auch derzeit und in Zukunft gut anwendbar.
Die äußere Felgenbreite von maximal 23mm wird auch derzeit schon von bei UCI-Rennen erlaubten Rädern überschritten und ist deswegen nicht mehr am Stand der Technik, der ÖRV hat beim Verkehrsministerium die Streichung diesewr Bestimmung vorgeschlagen.
Die Definition des Rennlenkers in seiner klassischen gebogenen Form (siehe auch Kaltenegger, KfV und ZVR 2/2002) soll für die StVO-Ausnahmebstimmungen für "Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern" in dieser Form aufrecht bleiben, weil auch gemäß UCI-Reglement nur solche Rennlenker in Wettkämpfen mit Massenstart auf öffentlichen Straßen vorgesehen und erlaubt sind. Eine Aufweitung dieser Bestimmung auf alle in Radrennen verwendeten Lenker würde, bei den aktuell verwendeten Lenkerbreiten von bis zu 80cm und den vorgeschriebenen Seitenabständen beim Überholen, andere Verkehrsteilnehmer stärker beeinträchtigen als nötig und so auch kontraproduktiv für die gegenseitige Akzeptanz Kfz- und Radverkehr sein.
Zusammenstellung einiger Bestimmungen im EU-Ausland und Übersicht über die Helmtragepflicht weltweit: [Download PDF-Datei, 1,26MB] Stand Juni 2022, zuletzt ergänzt mit Bestimmungen zum Licht am Rad in Italien (ausser bei Wettkämpfen) und Schweiz am E-Bike
Das ÖRV-AusbRef empfiehlt gerade für das Rennradtraining auf öffentlichen Straßen auch zur Verbesserung der Sichtbarkeit und damit Sicherheit auch "LICHT AM TAG", also die Verwendung von guten kräftigen LED-Lichtern!
Gerade in Passagen mit wechselnden Licht-Schattenverhältnissen sind wir schlecht sichtbar, auch wenn wir wie empfohlen im Training helle auffällige Kleidung und Helme tragen. Blinkende Lichter werden generell noch besser wahrgenommen als nicht blinkende Lichter, und gute LEDs werden heute schon mit verschiedensten wechselnden Lichtrythmen angeboten. Die StVO schreibt zwar nach vorne ein ruhendes weisses Licht vor bzw. erlaubt nur nach hinten ein blinkendes rotes Licht, diese Bestiimung betrifft aber die Verwendung als Licht = Beleuchtung (bei schlechter Sicht und Dunkelheit Pflicht!). Da benötige ich ein Dauerlicht um vor mir alles zu sehen. Verwende ich aber die nach vorne weiss blinkende LED nur zur Erhöhung der Sichtbarkeit und nicht als Beleuchtung, dann sollte das von den Überwachungsorganen akzeptiert werden - weil es andere nicht blendet, behindert oder gefährdet und meine Sicherheit erhöht.
Zur 33. StVO-Novelle, deren Änderungen seit 1. Oktober 2022 gültig sind:
In den Medien war im Frühjahr ein vermeintlich generelles Öffnen des Nebeneinanderfahrens zu lesen, dieses betriftt aber neben den Kind begleitenden Eltern (außer auf Schienenstraßen) neu nur die Fahrbahnen mit Höchstgeschwindigkeit von 30km/h - mit ein paar zusätzlichen Einschränkungen, siehe § 68.2
Wo bei Kreuzungen mit Lichtzeichen und Zusatztafel bei ROT nach vorherigem Halten geradeaus weitergefahren werden darf, muss (analog zum Kfz-Verkehr) bei der Haltelinie angehalten werden (= echter Stopp mit Stillstand des Rades) und dann kann, erforderlichenfalls nach "Vortasten" wegen Sicht, wenn kein Kfz kommt weitergefahren werden.
Bei Unklarheiten, bitte gerne Rückfragen an aus.fortbildung@radsportverband.at
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E-Mail: office@freizeitrecht.at; URL: www.freizeitrecht.at und www.kulturtourismusrecht.at
Die Liste gerichtlich beeideter Gutachter und Sachverständiger findet ihr unter: https://justizonline.gv.at/jop/web/exl-suche/sv, dort kann nach Fachgebieten etc. gefiltert werden.